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Technikordnung des Vereins EspenauNet
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Technikordnung ist die Vereinssatzung in der Fassung vom 23.02.2006.
II. Ziel
Die nachfolgenden Regelungen sollen einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der technischen Einrichtungen gewährleisten.
III. Beschlussfassung
Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.03.06 diese Technikordnung beschlossen.
IV. Regelungen:
- Die zentralen Einrichtungen („Sender“ Hohenkirchen, Verteilstationen) werden vom Vorstand betreut.
- Die technischen Einrichtungen, die beim Mitglied zum Zwecke des Zugriffs auf die zentralen Einrichtungen des Vereins installiert werden, werden auch vom Vorstand betreut.
Es ist dem Mitglied untersagt eigenmächtig Änderungen daran vorzunehmen.
Dies gilt insbesondere für den beim Mitglied installierten Router / Accesspoint und der daran angeschlossenen Antenne.
Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Vereinsausschluss.
- Auf den beim Mitglied zu installierenden Router wird vom Verein, sofern notwendig, eine für die Vereinszwecke angepasste Firmware aufgespielt.
- Der Aufbau des Routers und der Antenne, wird von dem Mitglied eigenverantwortlich durchgeführt. Die Kosten dafür trägt das Mitglied.
- Das Mitglied ist verpflichtet Maßnahmen zum Schutz des Netzwerkes vor Missbrauch zu ergreifen (z.B. keine ungesicherte Heimnetzwerke, WLAN ohne Verschlüsselung betreiben).
- Der Betrieb / Konfiguration eines eigenen Heimnetzwerkes ist mit dem Vorstand abzustimmen.
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